Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Der Gesamtvorstand kann Ausgaben bis zu 500,00 DM (255,65 EUR) allein genehmigen. Ausgaben bis zu 1.000,00 DM (511,29 EUR) werdem vom Vorstand in Verbindung mit dem Vereinsausschuss genehmigt. Beträge über diese Summe sind vorher durch eine außerordentliche Versammlung zu genehmigen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sebastian Molitor
Grünsfeld
Vorstand
Dominik Kapf
Grünsfeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.03.1972 in Neufassung vom 25.03.1984 mit Änderungen vom 03.03.1989, 12.03.1993, 18.06.2010, 18.01.2013
Die Mitgliederversammlung vom 04.12.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgabe) und § 21 beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.08.1972
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.05.2015.
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 5-16
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.