Handelsregister · VR 362

Chronologischer Auszug

Sportverein Wernsdorf e.V. · Amtsgericht Bamberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportverein Wernsdorf e.V.

b)
Wernsdorf, Gemeinde Strullendorf
a)
Zur Vertretung ist jedes Vorstandsmitglied allein
berechtigt. Für die besonderen Vertreter gilt: Der
Schatzmeister ist berechtigt alle Ein- und Ausgaben, die
zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäfts- und
Sportbetriebes notwendig sind, zu tätigen.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 25 %
(i.W. fünfundzwanzig Prozent) des
Vereinsjahresbeitrages des laufenenden Geschäftsjahres
unterliegen den Bestimmungen des § 18 Absatz 6. Die
Hauptabteilungsleiter sind zur Abwicklung aller
Rechtsgeschäfte.
berechtigt, die mit dem Bau und Unterhalt der speziellen
Abteilungsanlagen und dem laufenden Sportbetrieb der
Abteilung in Zusammenhang stehen. Die Tätigkeit dieser
besonderen Vertreter umfaßt in finanzieller Hinsicht die
Einziehung, Verwaltung und Verfügung der
ausschließlich von den Mitgliedern der Abteilung zu
erbringenden erhöhten Beiträge. Die Einziehung und
Verwaltung kann auch dem Schatzmeister des Vereins
übertragen werden. Bei Rechtsgeschäften mit einem
Geschäftswert über 25% (i.W.fünfundzwanzig Prozent)
der erhöhten Beiträge des laufenden Geschäftsjahresist
die Zustimmung der Abteilungsversammlung
erforderlich. § 18 Abs. 6: Die Vertretungsmacht des
Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise
beschränkt, daß für Rechtsgeschäfte mit einem
Geschäftswert über 25%(i.W. fünfundzwanzig Prozent)
des Vereinsjahresbeitragsdes laufenden Geschäftsjahres
die Zustimmung des Vereinsausschusses und bei
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 100
%(i.W.einhundert Prozent) die Zustimmung der
Mitgliederversammlungerforderlich ist.

b)
Hauptabteilungsleiter, besonderer Vertreter gem. § 30
BGB:
Ruppert, Toni, Zeegendorf, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Schäfer, Leo, Lagerist, Wernsdorf
Vorstand:
Bail, Robert, Arnlingstadt, *XX.XX.XXXX
Schatzmeisterin, versonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
Beck, Sabine, Wernsdorf, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 04.01.1974 zuletzt geändert am 13.02.1992
a)
30.07.2001
Forkel

b)
Tag der ersten Eintragung:
28.02.1974.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 19 So.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt:
Zur Vertretung ist jedes Vorstandsmitglied allein
berechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit
Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 25%
(i.W. fünfundzwanzig Prozent) des
Vereinsjahresbeitrages des laufenden Geschäftsjahres
die Zustimmung des Vereinsausschusses und bei
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 100%
(i.W. einhundert Prozent) die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.

Für die besonderen Vertreter gilt:
Der Schatzmeister ist berechtigt alle Ein- und Ausgaben,
die zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäfts- und
Sportbetriebes notwendig sind, zu tätigen.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 25 %
(i.W. fünfundzwanzig Prozent) des
Vereinsjahresbeitrages des laufenenden Geschäftsjahres
unterliegen den Bestimmungen des § 18 Absatz 6.
Die Hauptabteilungsleiter sind zur Abwicklung aller
Rechtsgeschäfte berechtigt, die mit dem Bau und
Unterhalt der speziellen Abteilungsanlagen und dem
laufenden Sportbetrieb der Abteilung in Zusammenhang
stehen. Die Tätigkeit dieser besonderen Vertreter
umfasst in finanzieller Hinsicht die Einziehung,
Verwaltung und Verfügung der ausschließlich von den
Mitgliedern der Abteilung zu erbringenden erhöhten
Beiträge. Die Einziehung und Verwaltung kann auch dem
Schatzmeister des Vereins übertragen werden. Bei
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 25%
(i.W. fünfundzwanzig Prozent) der erhöhten Beiträge des
laufenden Geschäftsjahres ist die Zustimmung der
Abteilungsversammlung erforderlich, § 18 Abs.6.

b)
Gewählt:
Schatzmeisterin, besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
Dummert, Angelika, Strullendorf, OT Amlingstadt,
*XX.XX.XXXX
Gewählt:
Hauptabteilungsleiter (Fußball), besonderer Vertreter
gem. § 30 BGB:
Müller, Stefan, Strullendorf, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Hauptabteilungsleiter (Tennis), besonderer Vertreter
gem. § 30 BGB:
Linsner, Harald, Hirschaid, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
Hauptabteilungsleiter, besonderer Vertreter gem. § 30
BGB:
Ruppert, Toni, Zeegendorf, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Schatzmeisterin, versonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
Beck, Sabine, Wernsdorf, *XX.XX.XXXX
a)
16.08.2006
Wirth
3b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Bail, Robert, Arnlingstadt, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Schatzmeisterin, besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
Dummert, Angelika, Strullendorf, OT Amlingstadt,
*XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Hauptabteilungsleiter (Fußball), besonderer Vertreter
gem. § 30 BGB:
Müller, Stefan, Strullendorf, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Hensel, Victoria, Strullendorf, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Schatzmeisterin, besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
Wagner, Kerstin, Strullendorf, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Hauptabteilungsleiter (Fußball), besonderer Vertreter
gem. § 30 BGB:
Essel, Stefan, Strullendorf, *XX.XX.XXXX
a)
26.01.2012
Wirth
4b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Schäfer, Leo, Wernsdorf, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Hauptabteilungsleiter (Fußball), besonderer Vertreter
gem. § 30 BGB:
Essel, Stefan, Strullendorf, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand sowie Hauptabteilungsleiter (Fußball),
besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
Haas, Reinhard, Strullendorf, *XX.XX.XXXX
Personendaten geändert, nun:
Hauptabteilungsleiter (Tennis), besonderer Vertreter
gem. § 30 BGB:
Linsner, Harald, Bamberg, *XX.XX.XXXX
a)
28.12.2015
Sternadl
5b)
Ausgeschieden:
Schatzmeisterin, besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
Wagner, Kerstin, Strullendorf, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Schatzmeisterin, besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
Schäfer, Kathrin, Strullendorf, *XX.XX.XXXX
a)
03.07.2018
Sternadl
6a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Zur Vertretung ist jedes Vorstandsmitglied allein
berechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit
Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 25% des
Vereinsjahresbeitrages des laufenden Geschäftsjahres
die Zustimmung des Vereinsausschusses und bei
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 100%
die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig
ist.

Für die besonderen Vertreter gilt:
Der Schatzmeister ist mit Zustimmung des Vorstands
berechtigt alle Ein- und Ausgaben, die zur
Aufrechterhaltung des laufenden Geschäfts- und
Sportbetriebes notwendig sind, zu tätigen und
gegebenenfalls entsprechende
Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 25
% des Vereinsjahresbeitrages des laufenenden
Geschäftsjahres unterliegen den Bestimmungen des §
11 Absatz 5 der Satzung.
Die Abteilungsleiter sind mit Zustimmung des
Vorstandes zur Abwicklung aller Rechtsgeschäfte
berechtigt, die mit dem Bau und Unterhalt der
entsprechenden Abteilungsanlagen und dem laufenden
Sportbetrieb der Abteilung in Zusammenhang stehen.
Die Tätigkeit dieser besonderen Vertreter umfasst in
finanzieller Hinsicht die Einziehung, Verwaltung und
Verfügung der ausschließlich von den Mitgliedern der
Abteilung zu erbringenden erhöhten Beiträge. Die
Einziehung und Verwaltung kann auch dem
Schatzmeister des Vereins übertragen werden. Bei
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 25%
der erhöhten Abteilungsbeiträge des laufenden
Geschäftsjahres ist gemäß § 11 Absatz 5 der Satzung
die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich.

b)
Geändert, nun:
Vorstand sowie Abteilungsleiter (Fußball), besonderer
Vertreter gem. § 30 BGB:
Haas, Reinhard, Strullendorf, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Abteilungsleiter (Tennis), besonderer Vertreter gem. § 30
BGB:
Linsner, Harald, Bamberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 6.12.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
12.03.2019
Sternadl

b)
Neue Satzung Bl. 130-135 SB.
7a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Zur Vertretung ist jedes Vorstandsmitglied allein
berechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit
Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 25% des
Vereinsjahresbeitrages des laufenden Geschäftsjahres
die Zustimmung des Vereinsausschusses und bei
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 100%
die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig
ist.
b)
Ausgeschieden:
Abteilungsleiter (Tennis), besonderer Vertreter gem. § 30
BGB:
Linsner, Harald, Bamberg, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand sowie Abteilungsleiter (Fußball), besonderer
Vertreter gem. § 30 BGB:
Haas, Reinhard, Strullendorf, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Hensel, Victoria, Strullendorf, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Schäfer, Kathrin, Strullendorf, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Riedel-Strohwald, Melanie, Hirschaid, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Wagner, Dominik, Hirschaid, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.10.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
23.02.2022
Sternadl

b)
Beschluss Bl. 183 SB; Neue
Satzung Bl. 139-150 SB.
8b)
Personendaten von Amts wegen berichtigt:
Vorstand:
Wagner, Dominik, Strullendorf, *XX.XX.XXXX
a)
23.03.2022
Sternadl
9b)
Gewählt:
Vorstand:
Schlicht, Ivonne, Strullendorf, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Hensel, Victoria, Strullendorf, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Wagner, Jonas, Strullendorf, *XX.XX.XXXX
a)
01.02.2023
Sternadl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.