Handelsregister · VR 362
Chronologischer Auszug
Sportverein Wernsdorf e.V. · Amtsgericht Bamberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sportverein Wernsdorf e.V. b) Wernsdorf, Gemeinde Strullendorf | a) Zur Vertretung ist jedes Vorstandsmitglied allein berechtigt. Für die besonderen Vertreter gilt: Der Schatzmeister ist berechtigt alle Ein- und Ausgaben, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäfts- und Sportbetriebes notwendig sind, zu tätigen. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 25 % (i.W. fünfundzwanzig Prozent) des Vereinsjahresbeitrages des laufenenden Geschäftsjahres unterliegen den Bestimmungen des § 18 Absatz 6. Die Hauptabteilungsleiter sind zur Abwicklung aller Rechtsgeschäfte. berechtigt, die mit dem Bau und Unterhalt der speziellen Abteilungsanlagen und dem laufenden Sportbetrieb der Abteilung in Zusammenhang stehen. Die Tätigkeit dieser besonderen Vertreter umfaßt in finanzieller Hinsicht die Einziehung, Verwaltung und Verfügung der ausschließlich von den Mitgliedern der Abteilung zu erbringenden erhöhten Beiträge. Die Einziehung und Verwaltung kann auch dem Schatzmeister des Vereins übertragen werden. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 25% (i.W.fünfundzwanzig Prozent) der erhöhten Beiträge des laufenden Geschäftsjahresist die Zustimmung der Abteilungsversammlung erforderlich. § 18 Abs. 6: Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, daß für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 25%(i.W. fünfundzwanzig Prozent) des Vereinsjahresbeitragsdes laufenden Geschäftsjahres die Zustimmung des Vereinsausschusses und bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 100 %(i.W.einhundert Prozent) die Zustimmung der Mitgliederversammlungerforderlich ist. b) Hauptabteilungsleiter, besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Ruppert, Toni, Zeegendorf, *XX.XX.XXXX Vorstand: Schäfer, Leo, Lagerist, Wernsdorf Vorstand: Bail, Robert, Arnlingstadt, *XX.XX.XXXX Schatzmeisterin, versonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Beck, Sabine, Wernsdorf, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 04.01.1974 zuletzt geändert am 13.02.1992 | a) 30.07.2001 Forkel b) Tag der ersten Eintragung: 28.02.1974. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 19 So. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Zur Vertretung ist jedes Vorstandsmitglied allein berechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 25% (i.W. fünfundzwanzig Prozent) des Vereinsjahresbeitrages des laufenden Geschäftsjahres die Zustimmung des Vereinsausschusses und bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 100% (i.W. einhundert Prozent) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Für die besonderen Vertreter gilt: Der Schatzmeister ist berechtigt alle Ein- und Ausgaben, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäfts- und Sportbetriebes notwendig sind, zu tätigen. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 25 % (i.W. fünfundzwanzig Prozent) des Vereinsjahresbeitrages des laufenenden Geschäftsjahres unterliegen den Bestimmungen des § 18 Absatz 6. Die Hauptabteilungsleiter sind zur Abwicklung aller Rechtsgeschäfte berechtigt, die mit dem Bau und Unterhalt der speziellen Abteilungsanlagen und dem laufenden Sportbetrieb der Abteilung in Zusammenhang stehen. Die Tätigkeit dieser besonderen Vertreter umfasst in finanzieller Hinsicht die Einziehung, Verwaltung und Verfügung der ausschließlich von den Mitgliedern der Abteilung zu erbringenden erhöhten Beiträge. Die Einziehung und Verwaltung kann auch dem Schatzmeister des Vereins übertragen werden. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 25% (i.W. fünfundzwanzig Prozent) der erhöhten Beiträge des laufenden Geschäftsjahres ist die Zustimmung der Abteilungsversammlung erforderlich, § 18 Abs.6. b) Gewählt: Schatzmeisterin, besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Dummert, Angelika, Strullendorf, OT Amlingstadt, *XX.XX.XXXX Gewählt: Hauptabteilungsleiter (Fußball), besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Müller, Stefan, Strullendorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: Hauptabteilungsleiter (Tennis), besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Linsner, Harald, Hirschaid, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Hauptabteilungsleiter, besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Ruppert, Toni, Zeegendorf, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Schatzmeisterin, versonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Beck, Sabine, Wernsdorf, *XX.XX.XXXX | a) 16.08.2006 Wirth | ||
| 3 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Bail, Robert, Arnlingstadt, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Schatzmeisterin, besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Dummert, Angelika, Strullendorf, OT Amlingstadt, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Hauptabteilungsleiter (Fußball), besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Müller, Stefan, Strullendorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Hensel, Victoria, Strullendorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: Schatzmeisterin, besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Wagner, Kerstin, Strullendorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: Hauptabteilungsleiter (Fußball), besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Essel, Stefan, Strullendorf, *XX.XX.XXXX | a) 26.01.2012 Wirth | ||
| 4 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Schäfer, Leo, Wernsdorf, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Hauptabteilungsleiter (Fußball), besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Essel, Stefan, Strullendorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand sowie Hauptabteilungsleiter (Fußball), besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Haas, Reinhard, Strullendorf, *XX.XX.XXXX Personendaten geändert, nun: Hauptabteilungsleiter (Tennis), besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Linsner, Harald, Bamberg, *XX.XX.XXXX | a) 28.12.2015 Sternadl | ||
| 5 | b) Ausgeschieden: Schatzmeisterin, besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Wagner, Kerstin, Strullendorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: Schatzmeisterin, besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Schäfer, Kathrin, Strullendorf, *XX.XX.XXXX | a) 03.07.2018 Sternadl | ||
| 6 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Zur Vertretung ist jedes Vorstandsmitglied allein berechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 25% des Vereinsjahresbeitrages des laufenden Geschäftsjahres die Zustimmung des Vereinsausschusses und bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 100% die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist. Für die besonderen Vertreter gilt: Der Schatzmeister ist mit Zustimmung des Vorstands berechtigt alle Ein- und Ausgaben, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäfts- und Sportbetriebes notwendig sind, zu tätigen und gegebenenfalls entsprechende Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 25 % des Vereinsjahresbeitrages des laufenenden Geschäftsjahres unterliegen den Bestimmungen des § 11 Absatz 5 der Satzung. Die Abteilungsleiter sind mit Zustimmung des Vorstandes zur Abwicklung aller Rechtsgeschäfte berechtigt, die mit dem Bau und Unterhalt der entsprechenden Abteilungsanlagen und dem laufenden Sportbetrieb der Abteilung in Zusammenhang stehen. Die Tätigkeit dieser besonderen Vertreter umfasst in finanzieller Hinsicht die Einziehung, Verwaltung und Verfügung der ausschließlich von den Mitgliedern der Abteilung zu erbringenden erhöhten Beiträge. Die Einziehung und Verwaltung kann auch dem Schatzmeister des Vereins übertragen werden. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 25% der erhöhten Abteilungsbeiträge des laufenden Geschäftsjahres ist gemäß § 11 Absatz 5 der Satzung die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. b) Geändert, nun: Vorstand sowie Abteilungsleiter (Fußball), besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Haas, Reinhard, Strullendorf, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Abteilungsleiter (Tennis), besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Linsner, Harald, Bamberg, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 6.12.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 12.03.2019 Sternadl b) Neue Satzung Bl. 130-135 SB. | |
| 7 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Zur Vertretung ist jedes Vorstandsmitglied allein berechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 25% des Vereinsjahresbeitrages des laufenden Geschäftsjahres die Zustimmung des Vereinsausschusses und bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 100% die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist. b) Ausgeschieden: Abteilungsleiter (Tennis), besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Linsner, Harald, Bamberg, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand sowie Abteilungsleiter (Fußball), besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Haas, Reinhard, Strullendorf, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Hensel, Victoria, Strullendorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Schäfer, Kathrin, Strullendorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Riedel-Strohwald, Melanie, Hirschaid, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Wagner, Dominik, Hirschaid, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.10.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 23.02.2022 Sternadl b) Beschluss Bl. 183 SB; Neue Satzung Bl. 139-150 SB. | |
| 8 | b) Personendaten von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Wagner, Dominik, Strullendorf, *XX.XX.XXXX | a) 23.03.2022 Sternadl | ||
| 9 | b) Gewählt: Vorstand: Schlicht, Ivonne, Strullendorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Hensel, Victoria, Strullendorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Wagner, Jonas, Strullendorf, *XX.XX.XXXX | a) 01.02.2023 Sternadl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.