Handelsregister · VR 620200

Chronologischer Auszug

Sportverein Waldhaus e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SV Waldhaus e.V.

b)
Weilheim
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Birkenberger, Markus, Weilheim, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Bächle, Anton, Weilheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 03.03.1972 mit Änderung; zuletzt geändert am
23.01.1999.
a)
18.08.2014
Reeber

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
18.08.2014.
Tag der ersten Eintragung:
02.08.1972
2a)
Name geändert; nun:
Sportverein Waldhaus e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorstand, dem 2. Vorstand, dem Kassierer und dem
Schriftführer. Der 1. Vorstand und der 2. Vorstand sind
jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Kassierer und
der Schriftführer vertreten jeweils gemeinsam mit dem 1.
Vorstand oder dem 2. Vorstand.

b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
1. Vorstand:
Birkenberger, Markus Otmar, Weilheim, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
2. Vorstand:
Bächle, Anton, Weilheim, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Welte, Rainer, Waldshut-Tiengen, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Boch, Julian, Weilheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.01.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
19.02.2016
Volkmer

b)
Änderungsbeschlüsse:
AS. 505 ff.

Satzung:
AS. 517 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.