Handelsregister · VR 338
Chronologischer Auszug
Sportverein Vilshofen e.V. · Amtsgericht Amberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sportverein Vilshofen e.V. b) Vilshofen | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte über 500,00 DEM bedürfen der Zustimmung des Vereinsausschusses, über 4.000,00 DEM ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Erster Vorsitzender: Flierl, Robert, Verwaltungsangestellter, Vilshofen Zweiter Vorsitzender: Müllner, Engelbert, Betriebsleiter, Vilshofen | a) Eingetragener Verein Satzung vom 12.11.1978 zuletzt geändert am 14.10.1984 | a) 24.07.2003 Scheinost b) Tag der ersten Eintragung: 01.03.1979. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7 ff So. |
| 2 | b) Gewählt: 1. Vorsitzender: Frankerl, Rudolf, Rieden, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Zenger, Markus, Rieden, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Erster Vorsitzender: Flierl, Robert, Verwaltungsangestellter, Vilshofen Ausgeschieden: Zweiter Vorsitzender: Müllner, Engelbert, Betriebsleiter, Vilshofen Ausgeschieden und bisher nicht im Vereinsregister eingetragen: Grunewald Konrad, Rieden, geb. 17.09.1952, Söldner Georg, Rieden, geb. 01.12.1959, Flierl Alois, Rieden, geb. 11.08.1957, Mehringer Franz, Rieden, geb. 04.08.1956. | a) 23.10.2003 Trummer b) Protokoll Bl. 52-56 SB; | ||
| 3 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Willenserklärungen, die den Verein über 1.000,-- EUR belasten, ist die Zustimmung des Vereinsausschusses, bei Beträgen über 3.000,-- EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Gewählt: 2. Vorsitzender: Schötz, Otto, Rieden, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Zenger, Markus, Rieden, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 5 (Vorstand). | a) 15.06.2004 Trummer b) Protokoll Bl. 74 ff SB; Neue Satzung Bl. 69 ff SB. | |
| 4 | b) Gewählt: 2. Vorsitzender: Lang, Manfred, Rieden, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Schötz, Otto, Rieden, *XX.XX.XXXX | a) 13.09.2007 Trummer b) Protokoll Bl. 81 ff SB; | ||
| 5 | b) Gewählt: 1. Vorsitzender: Keusch, Herbert, Schwandorf, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Frankerl, Rudolf, Rieden, *XX.XX.XXXX | a) 04.06.2010 Trummer b) Protokoll Bl. 99 ff SB; | ||
| 6 | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Keusch, Herbert, Schwandorf, *XX.XX.XXXX | a) 29.11.2011 Trummer | ||
| 7 | b) Gewählt: 1. Vorsitzender: Flierl, Arthur, Rieden, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Grunewald, Timmy, Rieden, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Lang, Manfred, Rieden, *XX.XX.XXXX | a) 20.06.2013 Scharf b) Protokoll Bl. 112 ff SB; | ||
| 8 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln, für jeden Erwerb, jede Belastung und jede Veräußerung von unbeweglichem Vermögen ist zusätzlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung nach Maßgabe von § 9 Ziffer 7 der Satzung erforderlich. Zur wirksamen Abgabe von Willenserklärungen, a) die den Verein bis zu einer Höhe von 2.000,00 EUR belasten, ist der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende allein berechtigt, für Erwerb, Belastung und Veräußerung von unbeweglichem Vermögen ist zusätzlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung nach Maßgabe von § 9 Ziffer 7 der Satzung erforderlich, b) in Höhe von 2.001,00 EUR bis 20.000,00 EUR ist der erste und zweite Vorsitzende jeweils allein berechtigt, jedoch bedürfen sie zusätzlich der Zustimmung des Vereinsausschusses, für Erwerb, Belastung und Veräußerung von unbeweglichem Vermögen ist weiter zusätzlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung nach Maßgabe von § 9 Ziffer 7 der Satzung erforderlich, c) bei Beträgen über 20.000,00 EUR sind der erste und der zweite Vorsitzende jeweils allein berechtigt, jedoch bedürfen sie zusätzlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung, für Erwerb, Belastung und Veräußerung von unbeweglichem Vermögen ist zusätzlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung nach Maßgabe von § 9 Ziffer 7 der Satzung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.04.2014 und vom 29.03.2015 hat die Änderung der §§ 4 (Organe des Vereins), 5 (Vorstand: Änderung von Ziffer 3.) und 9 (Versammlungen und Geschäftsjahr: Änderung von Ziffer 9.) der Satzung beschlossen. | a) 26.01.2016 Asbeck b) Protokoll Bl. 117 ff und 127 ff SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 128 ff SB. | |
| 9 | b) Geändert, nun: 1. Vorsitzender: Grunewald, Timmy, Rieden, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Eiglsperger, Stefan, Rieden, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Flierl, Arthur, Rieden, *XX.XX.XXXX | a) 19.07.2016 Scharf b) Protokoll Bl. 144 ff SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.