Handelsregister · VR 338

Chronologischer Auszug

Sportverein Vilshofen e.V. · Amtsgericht Amberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportverein Vilshofen e.V.

b)
Vilshofen
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Rechtsgeschäfte über 500,00 DEM bedürfen der
Zustimmung des Vereinsausschusses, über 4.000,00
DEM ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich.

b)
Erster Vorsitzender:
Flierl, Robert, Verwaltungsangestellter, Vilshofen
Zweiter Vorsitzender:
Müllner, Engelbert, Betriebsleiter, Vilshofen
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 12.11.1978 zuletzt geändert am 14.10.1984
a)
24.07.2003
Scheinost

b)
Tag der ersten Eintragung:
01.03.1979.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 7 ff So.
2b)
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Frankerl, Rudolf, Rieden, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Zenger, Markus, Rieden, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
Erster Vorsitzender:
Flierl, Robert, Verwaltungsangestellter, Vilshofen
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzender:
Müllner, Engelbert, Betriebsleiter, Vilshofen

Ausgeschieden und bisher nicht im Vereinsregister
eingetragen:
Grunewald Konrad, Rieden, geb. 17.09.1952,
Söldner Georg, Rieden, geb. 01.12.1959,
Flierl Alois, Rieden, geb. 11.08.1957,
Mehringer Franz, Rieden, geb. 04.08.1956.
a)
23.10.2003
Trummer

b)
Protokoll Bl. 52-56 SB;
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu
Willenserklärungen, die den Verein über 1.000,-- EUR
belasten, ist die Zustimmung des Vereinsausschusses,
bei Beträgen über 3.000,-- EUR ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
b)
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Schötz, Otto, Rieden, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Zenger, Markus, Rieden, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde geändert: § 5 (Vorstand).
a)
15.06.2004
Trummer

b)
Protokoll Bl. 74 ff SB; Neue
Satzung Bl. 69 ff SB.
4b)
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Lang, Manfred, Rieden, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Schötz, Otto, Rieden, *XX.XX.XXXX
a)
13.09.2007
Trummer

b)
Protokoll Bl. 81 ff SB;
5b)
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Keusch, Herbert, Schwandorf, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Frankerl, Rudolf, Rieden, *XX.XX.XXXX
a)
04.06.2010
Trummer

b)
Protokoll Bl. 99 ff SB;
6b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Keusch, Herbert, Schwandorf, *XX.XX.XXXX
a)
29.11.2011
Trummer
7b)
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Flierl, Arthur, Rieden, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Grunewald, Timmy, Rieden, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Lang, Manfred, Rieden, *XX.XX.XXXX
a)
20.06.2013
Scharf

b)
Protokoll Bl. 112 ff SB;
8a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln, für jeden
Erwerb, jede Belastung und jede Veräußerung von
unbeweglichem Vermögen ist zusätzlich die
Zustimmung der Mitgliederversammlung nach Maßgabe
von § 9 Ziffer 7 der Satzung erforderlich.

Zur wirksamen Abgabe von Willenserklärungen, a) die
den Verein bis zu einer Höhe von 2.000,00 EUR belasten,
ist der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende
allein berechtigt, für Erwerb, Belastung und Veräußerung
von unbeweglichem Vermögen ist zusätzlich die
Zustimmung der Mitgliederversammlung nach Maßgabe
von § 9 Ziffer 7 der Satzung erforderlich, b) in Höhe von
2.001,00 EUR bis 20.000,00 EUR ist der erste und zweite
Vorsitzende jeweils allein berechtigt, jedoch bedürfen sie
zusätzlich der Zustimmung des Vereinsausschusses, für
Erwerb, Belastung und Veräußerung von unbeweglichem
Vermögen ist weiter zusätzlich die Zustimmung der
Mitgliederversammlung nach Maßgabe von § 9 Ziffer 7
der Satzung erforderlich, c) bei Beträgen über 20.000,00
EUR sind der erste und der zweite Vorsitzende jeweils
allein berechtigt, jedoch bedürfen sie zusätzlich der
Zustimmung der Mitgliederversammlung, für Erwerb,
Belastung und Veräußerung von unbeweglichem
Vermögen ist zusätzlich die Zustimmung der
Mitgliederversammlung nach Maßgabe von § 9 Ziffer 7
der Satzung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.04.2014 und vom 29.03.2015 hat die Änderung der §§
4 (Organe des Vereins), 5 (Vorstand: Änderung von Ziffer 3.) und 9 (Versammlungen und
Geschäftsjahr: Änderung von Ziffer 9.) der Satzung beschlossen.
a)
26.01.2016
Asbeck

b)
Protokoll Bl. 117 ff und 127 ff SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 128
ff SB.
9b)
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Grunewald, Timmy, Rieden, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Eiglsperger, Stefan, Rieden, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Flierl, Arthur, Rieden, *XX.XX.XXXX
a)
19.07.2016
Scharf

b)
Protokoll Bl. 144 ff SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.