Handelsregister · VR 70713

Chronologischer Auszug

Sportverein Unter-/Oberbrunn e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportverein Unter-Oberbrunn e.V.

b)
Unterbrunn
a)
Der 1. Vorsitzende vertritt allein, der 2. Vorsitzende und
der Kassier vertreten gemeinsam. Der Vorstand darf
Geschäfte bis zum Betrag von DM 1.500,- im Einzelfall,
Energiekosten (Heizöl, Strom) sowie dringende
Reparaturen bis zum Betrag von DM 10.000,-,
ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art
einschließlich der Aufnahme von Belastungen ausführen.
Im übrigen bedarf der Vorstand der vorherigen
Zustimmung des Vereinsausschusses oder wenn dieser
eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen
Zustimmungder Mitgliederversammlung. Keiner
vorherigen Zustimmung bedarf der Vorstand zu
Rechtsgeschäften mit der Gem. Gauting, auch soweit es
sich um Grundstücksgeschäfte handelt. Insoweit ist er
also uneingeschränkt vertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Kaindl, Richard, Feinmechaniker, Gauting-Unterbrunn
2. Vorsitzender:
Geiger, Wolfgang, Gauting-Unterbrunn, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Wunderl, Peter, Bankkaufmann, Gauting-Unterbrunn
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 10.04.1981 zuletzt geändert am 18.02.1992
a)
22.12.2005
Hilse

b)
Tag der ersten Eintragung:
03.11.1982.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2a)
Name geändert, nun:
Sportverein Unter-/Oberbrunn e.V.
a)
Geändert, nun:
Der 1. Vorsitzende vertritt allein, der 2. Vorsitzende und
der 1. Kassier vertreten gemeinsam.
Der Vorstand darf Geschäfte bis zum Betrag von EUR
3.000,- im Einzelfall, Energiekosten (Heizöl, Strom) sowie
dringende Reparaturen bis zum Betrag von EUR 10.000,-,
ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art
einschließlich der Aufnahme von Belastungen,
ausführen. Im Übrigen bedarf der Vorstand der
vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses oder
wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen
Zustimmung der Mitgliederversammlung. Keiner
vorherigen Zustimmung bedarf der Vorstand zu
Rechtsgeschäften mit der Gemeinde Gauting, auch
soweit es sich um Grundstücksgeschäfte handelt.

b)
Je ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Kaindl, Richard, Feinmechaniker, Gauting-Unterbrunn
2. Vorsitzender:
Geiger, Wolfgang, Gauting-Unterbrunn, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Wunderl, Peter, Bankkaufmann, Gauting-Unterbrunn
Je gewählt:
1. Vorsitzender:
Schleifer, Florian, Gauting, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Otto, Thorsten, Jesenwang, *XX.XX.XXXX
1. Kassier:
Ruhbaum, Thomas, Gauting, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurden geändert: §§ 1 (Name), 9 (Vorstand).
a)
04.03.2022
Kiefer

b)
Neue Satzung Bl. 7 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.