Handelsregister · VR 6543

Chronologischer Auszug

Sportverein SV Yesilyurt · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportverein SV Yesilyurt

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Dem Kassenwart obliegt die Leitung des Finanzausschusses. Zur Zahlung von Beträgen über 50,- DM ist er nur mit
Zustimmung des Vorstandes berechtigt. Diese gilt als erteilt, wenn die einfache Mehrheit für die Zahlung stimmt.

b)
Erster Vorsitzender:

1.
Ilkyaz, Zeki, Berlin

Zweiter Vorsitzender:

2.
Ak, Yasin, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kassenwart:

3.
Ünsal, Ümit, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 04.12.1980 mit letzter Änderung vom: 15.06.2003.
a)
26.09.2006
König
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Satzung Bl. 7-15
Beschluss Bl.
42-43/48, 236
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Nicht mehr Zweiter Vorsitzender:

2. Ak, Yasin

Nicht mehr Kassenwart:

3. Ünsal, Ümit

Schatzmeister:

4.
Ilkyaz, Metin, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.08.2006 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
11.07.2007
König
b)
Satzung Bl.
298-303 Bd. 1
Beschluss Bl.
282 Bd. 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.