Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, der im Verhinderungsfall durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten wird.
Beschluss der Mitgliederversammlung Blatt 219 - 226 der Akten Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.01.2006.
Fall 3
Fall 4
Satzung
Satzung vom 24.10.1953 zuletzt geändert am 10.01.1998
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.