Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates zu: 1. Abschluss von Verträgen mit Ausgaben von über 500,00 EUR im Einzelfall und von Verträgen mit Angestellten des Vereins. 2. Sonstige Ausgaben über 500,00 EUR im Einzelfall, ausgenommen Gelder nach § 12, Abschnitt 1g) und Handelsrechnungen. 3. Aufnahme und Hergabe von Darlehen im Betrage von über 1.000,00 EUR im Einzelfall.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Fabian Ebel
Osterburken
Vorstand
Daniel Heimberger
Osterburken
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.08.1976 mit Änderung vom 28.01.1983, 17.01.1993, 27.01.2002, 26.01.2007, 29.01.2010 und 20.01.2012.
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2019 hat die Änderung der Satzung durch Aufnahme des § 6a (Datenschutz im Verein) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 27.04.1978
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 16- 24
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.