Gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 26 BGB ist der erste Vorsitzende. Im Verhinderungsfall tritt an seine Stelle der 2. Vorsitzende. Der Verhinderungsfall braucht nicht nachgewiesen zu werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sebastian Doll
Ranschbach
Vorstand
Christian Neu
Siebeldingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.12.1968 zuletzt geändert am 01.03.1991
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.05.1969 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.06.2006. Satzung Bl. 68-73 d.A.
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.