Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam, darunter der erste Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Die Vertretungsvollmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR die Zustimmung des Vereinsrats erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Walter Herzhauser
Biberach-Rissegg
Vorstand
Ingo Deibler
Biberach an der Riß
Vorstand
Rüdiger Streicher
Biberach an der Riß
Vorstand
Daniela Schuhwerk
Biberach an der Riß
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.10.1966 zuletzt geändert am 18.01.1992
Die Mitgliederversammlung vom 04.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 10 (Mitgliederversammlung) und § 14 (Abteilungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.05.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 15 (Ordnungen) und § 19 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.05.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 07.12.1966
Satzung Bl. 31
Geänderte Satzung: Blatt 92/100
Neufassung der Satzung: Blatt 121/131
Geänderte Satzung: Blatt 151/159
Neufassung der Satzung: Blatt 204-209
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.