Handelsregister · VR 5415 früher Amtsgericht Olpe

Chronologischer Auszug

Sportverein Olpe e.V. · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportverein Olpe e.V.

b)
Olpe
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Hauck, Heinz, Olpe, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Hauck, Günter, Olpe, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Köster, Stefan, Olpe, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Thom, Holger, Olpe, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 20.12.1980 zuletzt geändert am 09.03.1984

b)
Jedes Vorstandsmitglied ist allein zur Vertretung des Vereins befugt; der 1. Vositzende
jedoch nur zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als DM
1.000,-- belasten, die übrigen Vorstandsmitglieder jedoch nur bis zu einem Betrag von
maximal 250,- DM je Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte bis zur Gesamthöhe von 1.750,-
DM kann der Vorstand gemeinsam beschließen. Die einzelnen Vorstandsmitglieder können
Rechtsgeschäfte, die über die ihnen erteilte Vollmacht hinausgehen, bis zur Gesamthöhe
von 1.750,00 DM auch mit Zustimmung des Vereinsausschusses abschließen. Für den
Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.750,-- DM belasten und für
Dienstverträge ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Für
Grundstücksverträge ist die Vertretungsvollmacht des Vorstandes insofern eingeschränkt,
als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
10.11.2009
Jansohn

b)
Satzung i.d.jetzt gültigen
Fassung Bl. 29-35 d.A.,
Satzungsändernder Beschl. Bl.
69-71 d.A.
Tag der ersten Eintragung:
07.05.1981
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 415
Amtsgericht Olpe getreten.
Freigegeben am 09.11.2009.
2a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem
Geschäftsführer und dem Schatzmeister.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln
vertretungsberechtigt.
Der 1. Vorsitzende ist zum Abschluss von
Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als
2.000€ belasten, bevollmächtigt, die anderen
Vorstandsmitglieder erhalten diese Vollmacht bis zu
einem Betrag von maximal 500€ je Mitglied.
Rechtsgeschäfte bis zur Gesamthöhe von 6,000 € kann
der Vorstand gemeinsam beschließen. Die einzelnen
Vorstandsmitglieder können Rechtsgeschäfte, die über
die ihnen erteilte Vollmacht hinausgehen, bis zur
Gesamthöhe von 1.500€ auch mit Zustimmung des
Vereinsausschusses abschließen.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den
Verein mit mehr als 5.500€ belasten und für
Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung
des Vereinsausschusses.
Für Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des
Vorstandes insofern eingeschränkt, als hierfür die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hauck, Heinz, Olpe, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Thom, Holger, Olpe, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Köster, Stefan, Olpe, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Siveri, Andreas, Olpe, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Remy, Ben, Olpe, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Schneider, Philipp, Olpe, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13. Oktober 2017 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 9 (Der Vorstand) und § 18 (Vereinsauflösung)
beschlossen.
a)
15.02.2019
Scheerer-Frenking

b)
Satzung Bl. 103 ff. d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.