Handelsregister · VR 5415 früher Amtsgericht Olpe
Chronologischer Auszug
Sportverein Olpe e.V. · Amtsgericht Siegen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sportverein Olpe e.V. b) Olpe | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorstand: Hauck, Heinz, Olpe, *XX.XX.XXXX Vorstand: Hauck, Günter, Olpe, *XX.XX.XXXX Vorstand: Köster, Stefan, Olpe, *XX.XX.XXXX Vorstand: Thom, Holger, Olpe, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 20.12.1980 zuletzt geändert am 09.03.1984 b) Jedes Vorstandsmitglied ist allein zur Vertretung des Vereins befugt; der 1. Vositzende jedoch nur zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als DM 1.000,-- belasten, die übrigen Vorstandsmitglieder jedoch nur bis zu einem Betrag von maximal 250,- DM je Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte bis zur Gesamthöhe von 1.750,- DM kann der Vorstand gemeinsam beschließen. Die einzelnen Vorstandsmitglieder können Rechtsgeschäfte, die über die ihnen erteilte Vollmacht hinausgehen, bis zur Gesamthöhe von 1.750,00 DM auch mit Zustimmung des Vereinsausschusses abschließen. Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.750,-- DM belasten und für Dienstverträge ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Für Grundstücksverträge ist die Vertretungsvollmacht des Vorstandes insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) 10.11.2009 Jansohn b) Satzung i.d.jetzt gültigen Fassung Bl. 29-35 d.A., Satzungsändernder Beschl. Bl. 69-71 d.A. Tag der ersten Eintragung: 07.05.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 415 Amtsgericht Olpe getreten. Freigegeben am 09.11.2009. |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Der 1. Vorsitzende ist zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 2.000€ belasten, bevollmächtigt, die anderen Vorstandsmitglieder erhalten diese Vollmacht bis zu einem Betrag von maximal 500€ je Mitglied. Rechtsgeschäfte bis zur Gesamthöhe von 6,000 € kann der Vorstand gemeinsam beschließen. Die einzelnen Vorstandsmitglieder können Rechtsgeschäfte, die über die ihnen erteilte Vollmacht hinausgehen, bis zur Gesamthöhe von 1.500€ auch mit Zustimmung des Vereinsausschusses abschließen. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 5.500€ belasten und für Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des Vorstandes insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Nicht mehr Vorstand: Hauck, Heinz, Olpe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Thom, Holger, Olpe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Köster, Stefan, Olpe, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Siveri, Andreas, Olpe, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Remy, Ben, Olpe, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Schneider, Philipp, Olpe, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 13. Oktober 2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 9 (Der Vorstand) und § 18 (Vereinsauflösung) beschlossen. | a) 15.02.2019 Scheerer-Frenking b) Satzung Bl. 103 ff. d. A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.