Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorstand, dem Vorstand Verwaltung und dem Vorstand Sport. Jeder ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass jeder der drei Vorstände für Rechtsgeschäfte, die den Verein zu Leistungen von mehr als 500,00 EUR verpflichten, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes benötigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sebastian Schneider
Oberharmersbach
Vorstand
Günter Roth
Oberharmersbach
Vorstand
Thomas Pfundstein
Fischerbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.11.1969 mit Änderung; zuletzt geändert am 18.06.2009.
Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz), § 2 (Vereinszweck, Gemeinnützigkeit), § 4 (Vereinsämter), § 9 (Beitrag), § 11 (Ehrungen), § 17 (Vorstand) und § 19 (Wahl des Vorstandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz), § 12 (Vereinsorgane), § 17 (Vorstands), § 18 (Erweiterter Vorstands), § 19 (Wahl des Vorstandes), § 22 (Spielausschuss), § 23 (Jugendausschuss), § 25 (Beisitzer) und 26 (Kassenprüfer) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.12.2014.
Tag der ersten Eintragung: 23.11.1970
Satzung: AS 393 ff
Geänderte Satzung: AS 445 ff.
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