Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsberechtigung des Vorstands ist gemäß § 26 Abs.1 Satz 3 BGB mit Wirkung gegen Dritte insoweit beschränkt, als er für Rechtsgeschäfte mit mehr als 1.000,00 Euro der Zustimmung des Gesamtvorstands (erweiterter Vorstand) bedarf.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sven Buchmüller
Kenzingen
Vorstand
Christoph Engelbert Gehlen
Kenzingen
Vorstand
Markus Theodor Götz
Kenzingen
Vorstand
Jill Nora Hensle
Kenzingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.08.1969 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 06.04.2001.
Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.04.2014.
Tag der ersten Eintragung: 19.05.1970
Satzung: AS.
Satzungsneufassung: AS. 379 ff
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