Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der Vorsitzenden wurde mit Wirkung gegen Dritte beschränkt. Diese benötigen bei Verfügungen über Grundstücke und grundstücksähnliche Rechte, sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,-- Euro, die Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bastian Kohl
Werbach
Vorstand
Krzysztof Pawel Malcherek
Külsheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.03.1987 in Neufassung vom 03.03.2011.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.05.2015.
Tag der ersten Eintragung: 04.06.1987
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.