Handelsregister · VR 440115

Chronologischer Auszug

Sportverein Muckental e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportverein Muckental e.V.

b)
Elztal
a)
Der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, jeder für
sich, vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Für Ausgaben über DM 50,-- ist die Genehmigung des
Vorstandes erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Mackmull, Bernhard, Elztal, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Tremmel, Willi, Elztal, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Morsch, Anton, kaufm. Angestellter, Muckental
a)
Verein
Satzung vom 26.01.1968 mit Änderung vom 21.01.1983, 23.01.1987, 22.02.1991.
a)
13.04.2015
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
13.04.2015.
Tag der ersten Eintragung:
18.04.1969
2b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Hafner, Christian, Fahrenbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Helmstätter, Nicolas, Elztal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Mackmull, Bernhard, Elztal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Tremmel, Willi, Elztal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführer:
Morsch, Anton, kaufm. Angestellter, Muckental
a)
18.02.2022
Essert
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus drei
einzelvertretungsberechtigten Mitgliedern. Bei
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 2.000,-
EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und
Sponsoringverträge, Verträge mit
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Vereins sowie
Sportler/Sportlerinnen, Trainer/Trainerinnen und
sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung
zum Gegenstand haben) wird der Verein durch zwei
Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,-
EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem
Jahresgeschäftswert über 5.000,- EUR sind für den
Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des
Gesamtvorstandes erteilt ist. Für besondere
Aufwendungen und Anschaffungen sowie Baulichkeiten
mit einem Geschäftswert von über 10.000,- EUR ist die
Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen.

b)
Bestellt als
Vorstand:
Bopp, Stefan Werner, Elztal, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei
Vorstand:
Hafner, Christian, Fahrenbach, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei
Vorstand:
Helmstätter, Nicolas, Elztal, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
19.09.2022
Hartmann

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 44-54

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.