Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Sie sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit einem Geschäftswert von über 1.000,00 EUR belasten, die vorherige Zustimmung (Einwilligung) gem. § 183 BGB des Vereinsausschusses erforderlich ist; falls dieser eine Entscheidung ablehnt, die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung. Grundstücksgeschäfte einschließlich Grundstücksbelastungen bedürfen der vorherigen Zustimmmung (Einwilligung) gem. § 183 BGB der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alexander Hamann
Meßkirch
Vorstand
Maximilian Oliver Lipp
Meßkirch
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.07.1950 zuletzt geändert am 17.04.2010
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2014 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vereinsausschuss) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Vereinszweck), § 9 (Vereinsausschuss) und § 12 (Abteilungen) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.07.2015.