Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der 1. Stellvertreter und der 2. Stellvertreter. Sie sind je einzeln vertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte, die den Verein von mehr als 3.000,-- DM verpflichten, müssen vom Vorstand einstimmig und vom Sport- und Verwaltungsausschuß mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tina Grübnau
Backnang
Vorstand
Florin Rathgeb
Backnang
Vorstand
Elisabeth Eisemann
Backnang
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.11.1999
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 15.12.1999
Satzung: Sonderband Blatt 8/12
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