Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand führt die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung selbständig. Über die Höhe der finanziellen Verfügungsgewalt im Einzelfall - ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen - beschließt der Vereinsrat jeweils für die Dauer der Amtsperiode. Im übrigen bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung aller anwesenden Mitglieder des Hauptausschusses oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Tag der ersten Eintragung: 09.09.1952. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung
Satzung vom 10.01.1952 zuletzt geändert am 20.01.1979
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.