Der Verein wird vertreten durch den ersten Vorsitzenden. Die Vertretungsmacht des ersten Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte von mehr als 500,00 DM der Zustimmung des Vorstandes bedürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Kolling
Eppelborn
Vorstand
Uwe Groß
Eppelborn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.10.1970 zuletzt geändert am 13.07.1989
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2013 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der § 2 (Zweck), § 3 (Mitgliedschaft), § 7 (Verwaltung des Vereins) und § 13 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 7 (Verwaltung des Vereins) und § 8 (Wahl des Vorstands) sowie die Erweiterung der Satzung um § 12 (Datenschutz im Verein) und § 13 (Zahlung von Ordnungsgeldern, Strafen und (Verfahrens-) Kosten) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.07.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Der Verein wird vertreten durch den ersten und den zweiten Vorsitzenden. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte von mehr als 1000 Euro der Zustimmung des Vorstandes bedürfen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.