Handelsregister · VR 10210

Chronologischer Auszug

Sportverein Hebertsfelden e.V. · Amtsgericht Landshut

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportverein Hebertsfelden e.V.

b)
Hebertsfelden
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass er zu Willenserklärungen, die den
Verein bis zu 8.000,- Euro belasten, der Zustimmung der
Vorstandschaft und über 8.000,- Euro der Zustimmung
der Mitgliederversammlung bedarf.

b)
Vorstand:
Seiler, Alexander, Eggenfelden, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Aigner, Florian, Hebertsfelden, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 20.10.1978 zuletzt geändert am 05.03.2005
a)
10.01.2006
Erndl

b)
Tag der ersten Eintragung:
14.12.1978.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Aigner, Florian, Hebertsfelden, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Seltsam, Andreas, Hebertsfelden, *XX.XX.XXXX
a)
30.07.2008
Seiler-Gaßner

b)
Protokoll Bl. 108;
Eintr. Vfg. Bl. 109.
3b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Seiler, Alexander, Eggenfelden, *XX.XX.XXXX

Gewählt:
Vorstand:
Aigner, Florian, Hebertsfelden, *XX.XX.XXXX
a)
11.05.2012
Hastreiter

b)
Bl.116, 117
4a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass er zu Willenserklärungen, die den
Verein bis zu 15.000,00 Euro belasten, der Zustimmung
der Vorstandschaft und über 15.000,00 Euro der
Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
07.05.2014
Hastreiter

b)
Beschluss Bl. 128; Neue Satzung
Bl. 129.
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2015 hat die Änderung des § 11 (Auflösung) der
Satzung beschlossen.
a)
07.10.2015
Hastreiter
b)
Beschluss Bl. 141;
Satzung Bl. 138
6a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass zu Willenserklärungen, die den Verein
bis zu 15.000,00 Euro belasten, die Zustimmung beider
eingetragener Vorstände und der Mehrheit der
Gesamtvorstandschaft erforderlich ist und zu
Willenserklärungen, die den Verein mit mehr als
15.000,00 Euro belasten, die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Seltsam, Andreas, Hebertsfelden, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Aigner, Florian, Hebertsfelden, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Seiler, Alexander, Eggenfelden, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Pollerspöck, Markus, Hebertsfelden, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2020 hat die Änderung der §§ 7 (Einnahmen,
Ausgaben, Leitung und Verwaltung) und 10 (Versammlung und Geschäftsjahr) der Satzung
beschlossen.
a)
13.07.2020
Hastreiter

b)
Beschluss Bl. 148;
Satzung Bl. Bl. 153.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.