Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, die bis zu 5 stv. Vorsitzenden, der Schriftführer, der Schatzmeister und der stv. Schatzmeister, der Jugendleiter und der stv. Jugendleiter. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tanja Brand
Hodenhagen
Vorstand
Daniel Kleinpeter
Hodenhagen
Vorstand
Monika Saborowsk
Hodenhagen
Vorstand
Melanie Offczorz
Hodenhagen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.01.1953 zuletzt geändert am 22.02.2002
Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2016 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Rechte, Pflichten und Aufgaben des Vorstandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2024 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck), 6 (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Ehrenmitglieder), 8 (Beendigung der Mitgliedschaft), 9 (Mitgliedsbeitrag), 11 (Pflichten), 16 (Geschftsführender Vorstand) sowie die Neueinfügung von § 25 (Haftung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 162-171 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 18.06.1956 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.07.2006.
Satzung Band II Bl. 82 ff. d. A.
Satzung Blatt 236-241 Band II der Akten
Satzung Blatt 261 ff. Bd. II der Akten
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung vom 29.02.2008 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 9 (Migliedsbeitrag) und § 22 (Auflösung des Vereins und Vermögensanfall) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 8 (Beendigung der Mitgliedschaft) und § 9 (Mitgliedsbeitrag) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.