Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Spartenleiter Fußball, dem Spartenleiter Jugendfußball, dem Spartenleiter Tischtennis und dem Spartenleiter Gymnastik. Personalunion von zwei Vorstandsämtern ist möglich. Der 1. Vorsitzende vertritt allein, die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit, darunter stets einer der beiden stellvertretenden Vorsitzenden.
Änderungsbeschluss: Blatt 14 - 19 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 21.04.1970 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.03.2006.
Beschluss Blatt 69, 70 der Akten
Satzung Blatt 71 bis 76 der Akten
Beschluss Blatt 90/91 sowie Bl. 127 Bd. II der Akten
Satzung Blatt 92-100 Bd. II der Akten
Beschluss Blatt 7 - 10 Bd. III der Akten
Satzung Blatt 12 - 20 Bd. III der Akten
Satzung
Satzung vom 28.02.1970 zuletzt geändert am 14.02.1997
Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Aufgaben des Vorstandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.02.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Rechtsfähigkeit und Vereinsfarben), § 3 (Erreichung Zweck des Vereins), § 22 (Satzungsänderung und Auflösung des Vereins) und § 24 (Kommunikation im Verein) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.09.2022 hat die Änderung der Satzung und mit ihr die Einfügung eines neuen § 25 (Veröffentlichung von Bildrechten etc.) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.