Handelsregister · VR 561

Registerinformationen

Sportverein Ettingshausen 1921 e.V. · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Sportverein Ettingshausen 1921 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Reiskirchen-Ettingshausen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 561
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
24.03.2022
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Karin Keil-Damm

Reiskirchen

Vorstand

Ulrich Ebinger

Reiskirchen

Vorstand

Gerrit Bachmann

Reiskirchen

Vorstand

Kathrin White

Reiskirchen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 12.01.1968 zuletzt geändert am 31.01.1997
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2005 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 23.04.1968 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Anmeldung Blatt 156 d.A.
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
  • Zur rechtsgeschäftlichen Verpflichtung des Vereins über einen Betrag von mehr als 2.000,00 EUR oder über einen längeren Zeitraum als 12 Monate bedarf es eines Beschlusses des vertretungsberechtigten Vorstandes.
  • Satzung Blatt 167-173 d.A.
  • Anmeldung Blatt 1ff Sonderband Band II
  • Anmeldung Blatt 7 Sonderband
  • Anmeldung Blatt 9 ff. Sonderband II.
  • Fall 8
  • Anmeldung Blatt 22 ff. Sonderband II
  • Anmeldung Blatt 26 Sonderband II
  • Beschluss Blatt 27 Sonderband II
  • Anmeldung Blatt 28 ff. Sonderband II

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.