Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter ein Vorsitzender oder ein stellvertretender Vorsitzender, vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marco Volmar
Espenau
Vorstand
Mario Neumann
Espenau
Vorstand
Peter Schürmann
Espenau
Vorstand
Leon Costé
Espenau
Vorstand
Ursula Feiler
Espenau
Vorstand
Tanja Rode
Espenau
Vorstand
Sabine Fischer
Espenau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
Tag der ersten Eintragung: 04.11.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall: 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Satzung
Satzung vom 28.03.2003 zuletzt geändert am 16.07.2003
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 12 (Ältestenrat) und 20 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Aufgabe) und 20 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.09.2024 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Sitz, Zweck und Aufgabe), 2 (Gemeinnützigkeit), 3 (Mittelverwendung), 4 (Vergütung) und 5 (Auflösung) sowie die neue Nummerierung der §§ 6 - 21 beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2003 und den Verschmelzungsbeschlüssen der Mitgliederversammlungen vom 16.07.2003 der übertragenden Vereine "Freie Sportvereinigung Hohenkirchen" (VR 172 Amtsgericht Kassel) und "Mönchehofer Sportverein 1895 Espenau" (VR 2383 Amtsgericht Kassel) im Wege der Verschmelzung durch Neugründung in Form von Übertragung deren Vermögen als Ganzes unter Ausschluss der Abwicklung auf den damit von ihnen neugegründeten "Sportverein Espenau 1895/1946" gem. §§ 1 Ziff. (1), 2 Ziff. (2), 36, 99 ff. des Umwandlungsgesetzes vom 28.10.1994 entstanden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.