Der Vorstand besteht aus drei oder fünf Personen. Der Verein wird durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 1.000,00 € die Zustimmung des Ausschusses erforderlich ist. Verträge, die ein Dauerschuldverhältnis begründen oder die Gruppen zu laufenden Leistungen verpflichten, insbesondere Vereinbarungen mit Sportlerinnen bzw. Sportlern, Trainerinnen bzw. Trainern und Übungsleiterinnen bzw. Übungsleitern sowie Mietverträge oder Verträge über den laufenden Bezug von Waren und sonstigen Leistungen können nur von der gesamten Vorstandschaft abgeschlossen werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Isabel Bott
Bad Wurzach
Vorstand
Elke Rademacher-Sauter
Bad Wurzach
Vorstand
Tanja Kathan
Bad Wurzach
Vorstand
Alexandra Haller
Bad Wurzach
Vorstand
Gerhard Seiler
Bad Wurzach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.09.2024.
Freitext
Satzung: Blatt 14/23
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