Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende; jedem von ihnen ist Einzelvertretungsbefugnis erteilt mit der Maßgabe, dass im Innenverhältnis und im nicht nachzuweisenden Verhinderungsfall der 2. Vorsitzende von der Vertretung nur Gebrauch machen darf, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Möller
Clenze
Vorstand
Volker Wutke
Clenze
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.02.1982 zuletzt geändert am 01.02.2002
Freitext
Satzung Blatt 91-96 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 20.04.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.12.2005.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.