Handelsregister · VR 620300

Chronologischer Auszug

Sportverein Dogern 1949 e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportverein Dogern 1949 e.V.

b)
Dogern
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch die/den erste/n Vorsitzende/n und die/den
stellvertretende/n Vorsitzende/n.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Erster Vorsitzender:
Plaue, Heinz, Dogern, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Prause, Fabian, Waldshut-Tiengen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 06.09.1974 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 20.01.2012.
a)
20.08.2014
Reeber

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
20.08.2014.
Tag der ersten Eintragung:
20.06.1975
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
bis zu drei Vorsitzende vertreten.
Jeder Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Plaue, Heinz, Dogern, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Prause, Fabian, Waldshut-Tiengen, *XX.XX.XXXX

Gewählt als
Vorsitzender:
Iapello, Salvatore, Dogern, *XX.XX.XXXX

Gewählt als
Vorsitzender:
Martin, Axel, Dogern, *XX.XX.XXXX

Gewählt als
Vorsitzender:
Kummle, Fabian Christoph, Waldshut-Tiengen,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2021 hat die Änderung der Satzung in §§ 5 (Erwerb
der Mitgliedschaft), 9 (Vorstand) und 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
02.08.2021
Volkmer

b)
Änderungsbeschluss:
AS. 405 ff.

Satzung:
AS. 423 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.