Der erste Vorsitzende vertritt den Verein allein, die beiden Stellvertreter vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand bedarf zur Bewilligung von Ausgaben und zum Eingehen von Verbindlichkeiten außerhalb des Haushaltsplanes für Beträge über 10.000,- DM der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Julia Heidi Friedlein
Ansbach
Vorstand
Franziska Leik
Niederstetten
Vorstand
Michael Lehner
Roth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.01.1981 zuletzt geändert am 28.11.1997
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2006 hat die Änderung des § 1 (Name, Sitz, Zweck) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2011 hat die Änderung der §§ 2 (Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit und Neutralität), 8 (Die Mitgliederversammlung) und 15 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2013 hat die Änderung der §§ 2 (Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit und Neutralität), 2a (Vergütung für eine Vereinstätigkeit) und 9 (Der Vereinsrat) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der 1. Vorsitzende und die beiden Stellvertreter vertreten gem. § 26 BGB den Verein..
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.03.1981. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 121 ff. So.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 222 ff. d.A.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl.239 - 243 d.A.
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