Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Für den Vorstand besteht ein Veräußerungsverbot hinsichtlich des Vereinsvermögens. Zur Darlehensaufnahme für die Vermehrung des unbeweglichen Vermögens ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Satzung Bl. 44 ff der Registerakten
Tag der ersten Eintragung: 26.08.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.09.2006.
Beschluss Blatt 76, 83 der Akten
Gewählt in der Mitglieder- versammlung vom 08.04.2017.
Satzung
Satzung vom 27.04.2004 zuletzt geändert am 25.08.2005
Die Mitgliederversammlung vom 12.02.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.