Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte (§ 26 Abs. 1 Satz 3 BGB) in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über ein Grundstück (und grundstücksgleichen Rechten) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits die Zustimmung der Jahreshauptversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Carola Pfeifer
Bad Säckingen
Vorstand
Dirk Appelzöller
Bad Säckingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.03.2001 mit Änderung; zuletzt geändert am 07.03.2008.
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.08.2014.
Tag der ersten Eintragung: 25.07.2001
Neufassung der Satzung: AS. 259 ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.