Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, von denen einer der 1. oder 2. Vorsitzende sein muß. Zum Erwerb oder zur Veräußerung , zur Belastung und zu allen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 15.000,00 EUR bedarf es der Zustimmung der Hauptversammlung, zu sonstigen Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 10.000,00 EUR bedarf es der Zustimmung des Vereinsausschusses.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Konrad Grundl
Trostberg
Vorstand
Harald Schlagberger
Trostberg
Vorstand
Daniela Grundl
Trostberg
Vorstand
Stefan Josef Bratzdrum
Trostberg
Vorstand
Konrad Wutz
Trostberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.05.1965 zuletzt geändert am 16.04.1999
Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2010 hat die Änderung der §§ 11 (Vorstand), 16 (Aufwandsentschädigung) und 17 (Haftung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.04.2016 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Vereins), 13 (Mitgliederversammlung), 18 (Auflösung des Vereins), 19 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.10.1965. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4 So.
SoBl. 5 HBBl. 57
SBBl. 6; HBBl. 60
SBBl. 7, HBBl. 63
SBBl. 8, HBBl. 68
Ergänzung zu lfd. Nr. 4
SBBl. 9, HBBl. 69
SBBl. 10, HBBl. 70
SBBl. 8, HBBl. 75
SBBl. 11, HBBl. 78
SBBl. 12, HBBl. 82
SBBl. 13, HBBl. 83
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.