Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein. Der. 2. Vorsitzende vertritt gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden. Rechtsgeschäfte des Vorstandes über einen Verfügungsrahmen von 2.500,00 EUR bedürfen der vorherigen Genehmigung der Vorstandschaft.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Benedict Hoidn
Schönbrunn
Vorstand
Alexander Göhrig
Schönbrunn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.01.1970 in Neufassung vom 23.01.2004.
Die Mitgliederversammlung vom 21.01.2023 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand/Vorstandschaft), § 11 (Wahlen), § 12 (Befugnisse des Vorstandes/der Vorstandschaft) und § 19 (Wahlleitung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 04.03.1970
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 73-76
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.