Vorstand im Sinne des § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der 1. Vorsitzende und Präsident, der 2. Vorsitzende, der Finanzvorstand, der Sportvorstand, der Verwaltungsvorstand, der Vorstand für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Bei Verfügungen über Grundstücke ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Verfügungen, die den Verein in Höhe von mehr als 2.500,00 EUR verpflichten, bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstandes. Verfügungen über mehr als 5.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Matthias Fillip
Rimbach
Vorstand
Dimos Tsakas
Mannheim
Vorstand
Erkan Akbay
Ketsch
Vorstand
Jutta Köhl
Schwetzingen
Vorstand
Andreas Matena
Schwetzingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.08.1929 in Neufassung vom 29.04.2009 mit Änderung vom 25.04.2012.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 25.09.1931
Satzung Band AG Schwetzingen Bl. 663-667
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