Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 100.-- DM belasten, für Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Inge Walter
Pforzheim
Vorstand
Günter Ruf
Pforzheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.06.1972
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 16.08.1972
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.