Handelsregister · VR 40359 früher Amtsgericht Lippstadt

Chronologischer Auszug

Sportschützenverein Öchtringhausen 1930 e. V. · Amtsgericht Paderborn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportschützenverein Öchtringhausen 1930 e. V.

b)
Lippstadt
a)
Der Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten
Vorsitzenden. Beide sind nur gemeinsam
vertretungsberechtigt.

b)
Vorstand:
Hoppe, Franz, Elektromeister, Erwitte
Vorstand:
Wietfeld, Josef, Schuhmacher, Lippstadt
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 24.11.1972 zuletzt geändert am 22.03.1991
a)
08.06.2009
Lutze

b)
Tag der ersten Eintragung:
01.03.1973
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 359
Amtsgericht Lippstadt getreten.
Freigegeben am 08.06.2009.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
15.04.2011
Papenkordt

b)
Satzung, Bl. 102 ff. des
Sonderbandes
3b)
Bestellt als
Vorstand:
Broermann, Gerald, Anröchte, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Hoppe, Franz, Elektromeister, Erwitte
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2012 hat die Änderung in § 5 (Der Vorstand,
Aufgaben und Wahl), die Mitgliederversammlung vom 24.08.2012 hat die Änderung der
Satzung in § 2 (Zweck und Gemeinnützigkeit),§ 13 (Nutzung der Vereinsanlagen und deren
Instandhaltung), § 14 (Überwachung der Ausübung des Schießbetriebes auf der Anlage)
und § 16 (Vereinsvermögen) nach Maßgabe der eingereichten Satzung vom 24.08.2012
beschlossen.
a)
24.03.2014
Papenkordt

b)
Satzung, Bl. 119 ff. des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.