Handelsregister · VR 330074
Chronologischer Auszug
Sportschützengilde Neuweiler 1961 e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sportschützen-Gilde Neuweiler 1961 e.V. b) Neuweiler | a) Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Der Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,-- DM belasten, bedarf der Zustimmung des Vereinsvorstandes. Für Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) 2. Vorsitzender: Schaible, Jürgen, Altensteig-Wart, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzende: Gengenbach, Heide, Neuweiler, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 21.10.1961 zuletzt geändert am 27.02.1982 | a) 19.02.2015 Steiner b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.02.2015. Tag der ersten Eintragung: 29.03.1962 |
| 2 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Greule, Tobias, Neuweiler, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Waidelich, Hans, Neuweiler, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzende: Gengenbach, Heide, Neuweiler, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Schaible, Jürgen, Altensteig-Wart, *XX.XX.XXXX | a) 08.07.2022 Feuerpeil | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 26.06.2023 Feuerpeil b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 78 | ||
| 4 | a) Ergänzung zur Eintragung lfd. Nr. 2: Name geändert; nun: Sportschützengilde Neuweiler 1961 e.V. | a) Ergänzung zur Eintragung lfd. Nr. 2: Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Der Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,00 EUR belasten, bedarf der Zustimmung des Vereinsvorstandes. Für Grundstücksverträge und Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) 12.07.2023 Feuerpeil |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.