Handelsregister · VR 330074

Chronologischer Auszug

Sportschützengilde Neuweiler 1961 e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportschützen-Gilde Neuweiler 1961 e.V.

b)
Neuweiler
a)
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den
Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26
BGB.
Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
Der Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 500,-- DM belasten, bedarf der Zustimmung
des Vereinsvorstandes. Für Grundstücksverträge und
Dienstverträge ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
2. Vorsitzender:
Schaible, Jürgen, Altensteig-Wart, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzende:
Gengenbach, Heide, Neuweiler, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 21.10.1961 zuletzt geändert am 27.02.1982
a)
19.02.2015
Steiner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
19.02.2015.
Tag der ersten Eintragung:
29.03.1962
2b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Greule, Tobias, Neuweiler, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Waidelich, Hans, Neuweiler, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Gengenbach, Heide, Neuweiler, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schaible, Jürgen, Altensteig-Wart, *XX.XX.XXXX
a)
08.07.2022
Feuerpeil
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
26.06.2023
Feuerpeil

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 78
4a)
Ergänzung zur Eintragung lfd. Nr. 2:
Name geändert; nun:
Sportschützengilde Neuweiler 1961 e.V.
a)
Ergänzung zur Eintragung lfd. Nr. 2:
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den
Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26
BGB.
Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
Der Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 500,00 EUR belasten, bedarf der Zustimmung
des Vereinsvorstandes. Für Grundstücksverträge und
Dienstverträge ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
12.07.2023
Feuerpeil

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.