Handelsregister · VR 15552
Chronologischer Auszug
Sportschützen Lotte und Halen e.V. · Amtsgericht Steinfurt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sportschützen Lotte und Halen e.V. b) Lotte | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Vorsitzender: Beckemeyer, Horst, Lotte, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Lange, Friedhelm, Lotte, *XX.XX.XXXX Kassierer: Kottmann, Eckhard, Lotte, *XX.XX.XXXX Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verpflichtungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 DEM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) eingetragener Verein Satzung vom 03.11.1996 zuletzt geändert am 20.04.2000 | a) 09.11.2009 Waterkamp b) Tag der ersten Eintragung: 29.11.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Tecklenburg VR 552 getreten. Freigegeben am 09.11.2009. |
| 2 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verpflichtungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 DEM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verpflichtungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 DEM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) 27.11.2013 Winkelmann b) Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen berichtigend eingetragen bzgl. der allgemeinen Vertretungsregelung. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.