Handelsregister · VR 15284

Chronologischer Auszug

Sportliche Vereinigung OSRAM e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportliche Vereinigung OSRAM e.V.

b)
München
a)
Der 1. Vorstizende ist einzelvertretungberechtigt. Je zwei
weitere Vorstandsmitglieder, darunter der 2. Vorsitzende,
vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht
des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass
Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als DM 50.000,-- und
Grundstücksgeschäfte der Zustimmung der
Mitgliederversammlung bedürfen.

b)
Vorsitzender:
Oppel, Werner, Großhandelskaufmann, Gersthofen
Vorstand:
Hopf, Astrid, Diplommathematikerin, München
Vorstand:
Naumann, Ingo, Kaufm. Angestellter, Mering
2. Vorsitzender:
Kersting, Günter, Kissing, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Gebhard, Hans-Peter, Giengen, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 25.09.1995 zuletzt geändert am 01.10.1999
a)
05.12.2001
Hölzlwimmer

b)
Tag der ersten Eintragung:
19.12.1995.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 615 So.
2a)
Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungberechtigt. Je zwei
weitere Vorstandsmitglieder, darunter der 2. Vorsitzende,
vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
50.000,-- DM und Grundstücksgeschäfte der
Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen und
dass Überziehungen des Geschäftskontos des Vereins
nur mit Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern,
darunter des 1. oder des 2. Vorsitzenden, und nur um
maximal 20.000.-- und höchstens für 2 Monate zulässig
sind.
a)
17.06.2002
Matthes
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2001 hat die Änderung des § 7 (Vertretungsmacht
des Vorstands) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls
beschlossen.
a)
17.06.2002
Matthes

b)
Satzung Bl. 20 SB.

Nachtrag zu Eintragung Nr. 2
4b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Gebhard, Hans-Peter, Giengen, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Schedel, Sonja, Schwabmünchen, *XX.XX.XXXX
a)
09.12.2003
Dvorak
5b)
Vertretungsbefugnis geändert, Personendaten
angepasst, nun:
Vorstand:
Oppel, Werner, Gersthofen, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis geändert, Personendaten
angepasst, nun:
1. Vorsitzende:
Hopf, Astrid, München, *XX.XX.XXXX
Personendaten geändert, nun:
Vorstand:
Naumann, Ingo, Mering, *XX.XX.XXXX
a)
22.12.2005
Dvorak
6a)
Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungberechtigt. Je zwei
weitere Vorstandsmitglieder, darunter der 2. Vorsitzende,
vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
30.000 Euro und Grundstücksgeschäfte der
Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen und
dass Überziehungen des Geschäftskontos des Vereins
nur mit Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern,
darunter des 1. oder des 2. Vorsitzenden, und nur um
maximal 20.000 Euro und höchstens für 2 Monate
zulässig sind.

b)
Personendaten geändert, nun:
Vorstand:
Klotz, Sonja, Schwabmünchen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.9.2007 hat die Änderung der §§ 4 (Mitglieder), 7
(Vorstand) der Satzung beschlossen.
a)
18.01.2008
Schramm
7a)
Geändert, nun:
Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungberechtigt. Der 2.
Vorsitzende und der Kassier, vertreten den Verein
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
30.000 Euro und Grundstücksgeschäfte der
Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen und
dass Überziehungen des Geschäftskontos des Vereins
nur mit Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern,
darunter des 1. oder des 2. Vorsitzenden, und nur um
maximal 20.000 Euro und höchstens für 2 Monate
zulässig sind.

b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzende:
Hopf, Astrid, München, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Klotz, Sonja, Schwabmünchen, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Oppel, Werner, Gersthofen, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Naumann, Ingo, Mering, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Kassier:
Horrer, Günther, Augsburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
19.03.2010
Thalmaier
b)
Satzung Bl. 40 SB;
8b)
Personendaten (Wohnort) berichtigt:
1. Vorsitzender:
Naumann, Ingo, München, *XX.XX.XXXX
a)
14.04.2010
Schneidenbach
9a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2011 hat die Änderung der §§ 3 (Mitgliedschaft)
und 8 (Gliederung des Vereins) der Satzung beschlossen.
a)
02.04.2012
Brunner

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 47
SB.
10a)
Der Präsident ist einzelvertretungberechtigt. Der
Vizepräsident und der Schatzmeister vertreten den
Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Präsidiums ist in der Weise
beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
30.000 Euro und Grundstücksgeschäfte der
Zustimmung der Delegiertenversammlung bedürfen und
dass Überziehungen des Geschäftskontos des Vereins
nur mit Unterschrift von zwei Präsidiumsmitgliedern,
darunter des Präsidenten oder des Vizepräsidenten, und
nur um maximal 20.000 Euro und höchstens für 2
Monate zulässig sind.

b)
Ausgeschieden:
Kassier:
Horrer, Günther, Augsburg, *XX.XX.XXXX
Funktionsbezeichnung geändert, nun:
Präsident:
Naumann, Ingo, München, *XX.XX.XXXX
Funktionsbezeichnung geändert, nun:
Vizepräsident:
Kersting, Günter, Kissing, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Schatzmeister:
Olivieri, Guiseppe, München, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.09.2013 hat die Änderung der §§ 1 bis 10 sowie § 15
der Satzung beschlossen.
a)
23.12.2013
Fuchs

b)
Protokoll Bl. 51 SB
11a)
Der Präsident, der Vizepräsident und der Schatzmeister
sind einzelvertretungberechtigt.
Die Vertretungsmacht des Präsidiums ist in der Weise
beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
30.000 Euro und Grundstücksgeschäfte der Zustimmung
der Delegiertenversammlung bedürfen und dass
Überziehungen des Geschäftskontos des Vereins nur mit
Unterschrift von zwei Präsidiumsmitgliedern, darunter
des Präsidenten oder des Vizepräsidenten, und nur um
maximal 20.000 Euro und höchstens für 2 Monate
zulässig sind.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.10.2016 mit Nachtrag vom 24.01.2017 hat die
Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
10.04.2017
Schmieger

b)
Neue Satzung Bl. 66 SB.
12b)
Ausgeschieden:
Vizepräsident:
Kersting, Günter, Kissing, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Schatzmeister:
Olivieri, Guiseppe, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vizepräsident:
Schimpel, Albert, Augsburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Schatzmeister:
Fuchs, Markus, Pollenfeld, *XX.XX.XXXX
a)
01.10.2018
Lohner
13b)
Ausgeschieden:
Präsident:
Naumann, Ingo, München, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Präsident:
Schimpel, Albert, Augsburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vizepräsident:
Kollarovics, Rainer, Friedberg, *XX.XX.XXXX
a)
27.05.2019
Lohner
14a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Ausgeschieden:
Schatzmeister:
Fuchs, Markus, Pollenfeld, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Weirauch, Stefan, Königsbrunn, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vizepräsident:
Kollarovics, Rainer, Friedberg, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vorstand:
Schimpel, Albert, Augsburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
09.02.2022
Köhler

b)
Neue Satzung Bl. 80 SB.
15b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Weirauch, Stefan, Königsbrunn, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Hopf, Astrid, München, *XX.XX.XXXX
a)
24.11.2023
Kern

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.