Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Sportwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für Abhebung von Bankkonten ist die Unterschrift des ersten Vorsitzenden und des Kassierers oder deren Vertreter notwendig. Zahlungen können nur auf Anweisung des Vorsitzenden geleistet werden und zwar auf der Grundlage der Beschlüsse bzw. des Haushaltsplanes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
René Deutschmann
Berlin
274
Ulrich Junger
Berlin
274
Alexander Kabir
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2020-05-22
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