Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Vorstand für Finanzen und bis zu sechs weiteren Vorstandsmitgliedern. Sie sind je einzeln vertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 5.000,00 EUR wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten, wobei der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender oder der Vorstand für Finanzen beteiligt sein muss.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ulrich Strobel
Stuttgart
Vorstand
Gerhard Ziegler
Stuttgart
Vorstand
Renate Steenfatt
Stuttgart
Vorstand
Martin Graf
Stuttgart
Vorstand
Anton Mayer
Stuttgart
Vorstand
Kevin Heuser
Waiblingen
Vorstand
Jakob Bubenheimer
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.11.1947 zuletzt geändert am 22.04.1978
Die Mitgliederversammlung vom 12.07.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 23 Abs. 4 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und § 7 ( Mitgliedsbeiträge) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 8 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 13 (Vorstand), § 14 (Hauptausschuss) und § 26 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Grundsätze des Vereins) und § 16 (Ordnungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 8 ( Beendigung der Mitgliedschaft), §10 (Haftung der Organmitglieder und Vertreter), § 11 (Mitgliederversammlung) , § 15 (Vereinsjugend) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.01.2006.
Tag der ersten Eintragung: 05.04.1948
Neufassung der Satzung: Blatt 68/74 mit Nachtrag Blatt 80/81
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.07.2011 und 12.07.2011 der Verein "Sport-und Kulturgemeinschaft Stuttgart-Hedelfingen", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 47) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.07.2011 der Verein "Verein für Leibesübungen Stuttgart-Wangen 1887", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 72) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.07.2011 und 12.07.2011 der Verein "TURNVEREIN HEDELFINGEN e.V.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 477) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.07.2015 der Verein "Sportverein Obertürkheim e.V.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 6278) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.06.2025 der Verein "Gesangverein Liederkranz-Frohsinn-Stuttgart-Wangen gegr. 1839", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 884) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.