Handelsregister · VR 660974

Chronologischer Auszug

Sportkreis Heidenheim e.V. im Württembergischen Landessportbund (WLSB) · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportkreis Heidenheim e.V. im Württembergischen
Landessportbund (WLSB)

b)
Heidenheim an der Brenz
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Präsidenten und die 3 Vizepräsidenten vertreten.
Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein
gemeinschaftlich. Der Präsident ist allein
vertretungsberechtigt.

b)
Präsident:
Marx, Klaus-Dieter, Heidenheim, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident:
Rößler, Karlheinz, Heidenheim, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident:
Ortlieb, Bernd, Steinheim, *XX.XX.XXXX
Vizepräsidentin:
Hanak, Silke, Hermaringen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 21.07.2005
zuletzt geändert am 22.10.2010
a)
24.02.2015
Strehle

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
24.02.2015.

Tag der ersten Eintragung:
20.09.2005

Satzung:
Blatt 69/78
2b)
Nicht mehr
Vizepräsidentin:
Hanak, Silke, Hermaringen, *XX.XX.XXXX
a)
13.06.2018
Schlumberger
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Präsidenten und die vier Vizepräsidenten vertreten.
Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein
gemeinschaftlich. Der Präsident ist allein
vertretungsberechtigt.

b)
Bestellt als
Vizepräsidentin:
Nusser, Christine, Herbrechtingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
28.03.2021
Suslov

b)
Satzung:
Blatt 153/162

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.