Handelsregister · VR 540656
Chronologischer Auszug
Sportgruppe Weil e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sportgruppe Weil e.V. b) Tengen | a) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. b) Vorsitzender: Heirich, Marco, Tengen-Weil, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Voß, Frank, Tengen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 13.04.1995 | a) 23.10.2014 Weirather b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.10.2014. Tag der ersten Eintragung: 07.08.1995 Satzung AS. 11 ff. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Heirich, Marco, Tengen-Weil, *XX.XX.XXXX Geändert; nun 1. Vorsitzender: Voß, Frank, geb. Schulze, Tengen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzende: Meßmer, Beate, Tengen, *XX.XX.XXXX | a) 11.04.2017 Mueller | ||
| 3 | a) Name von Amts wegen berichtigt: Sportgruppe Weil e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. b) Amtsbezeichnung von Amts wegen berichtigt; nun: Vorsitzender: Voß, Frank, Tengen, *XX.XX.XXXX Amtsbezeichnung von Amts wegen berichtigt; nun: Stellvertretende Vorsitzende: Meßmer, Beate, Tengen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 18.04.2019 Mertens b) Neufassung der Satzung: Band I Blatt 135 ff. Änderungsbeschluss: Band I Blatt 133 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.