Handelsregister · VR 3650
Chronologischer Auszug
Sportgemeinschaft Malitschkendorf e.V. · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sportgemeinschaft Malitschkendorf e.V. b) Malitschkendorf | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter des Vorsitzenden. Sie sind einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er für Rechtsgeschäfte in einer Höhe von mehr als 2.000,00 DM und bei Abschluss sämtlicher Grundstücksgeschäfte verpflichtet ist, die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen. b) 1. Vorsitzender: 1. Kutscher, Harald, *XX.XX.XXXX, Malitschkendorf Stellvertreter des Vorsitzenden: 2. Reichardt, Erwin, *XX.XX.XXXX, Herzberg | a) eingetragener Verein Satzung vom: 20.07.1990 zuletzt geändert durch Beschluss vom 06.04.2001 | a) 21.11.2006 Erdmann b) Tag der ersten Eintragung: 16.08.1990 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Bad Liebenwerda, VR 194 getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: 1. Kutscher, Harald Vorsitzender: 3. Theile, Lutz, *XX.XX.XXXX, Kremitzaue OT Malitschkendorf | a) 07.10.2013 Lenk | ||
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter des Vorsitzenden. Sie sind einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er für Rechtsgeschäfte in einer Höhe von mehr als 1.500,00 EUR und bei Abschluss sämtlicher Grundstücksgeschäfte verpflichtet ist, die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 16 (Gesamtvorstand), § 17 (Aufgaben des Gesamtvorstandes), § 18 (Vorstand gemäß § 26 BGB), § 22 (Kassenprüfung), § 24 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 20.02.2023 Lenk |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.