Handelsregister · VR 3650

Chronologischer Auszug

Sportgemeinschaft Malitschkendorf e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportgemeinschaft Malitschkendorf e.V.

b)
Malitschkendorf
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem Stellvertreter des Vorsitzenden.
Sie sind einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er
für Rechtsgeschäfte in einer Höhe von mehr als 2.000,00
DM und bei Abschluss sämtlicher Grundstücksgeschäfte
verpflichtet ist, die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen.

b)
1. Vorsitzender:

1.
Kutscher, Harald, *XX.XX.XXXX, Malitschkendorf

Stellvertreter des Vorsitzenden:

2.
Reichardt, Erwin, *XX.XX.XXXX, Herzberg
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 20.07.1990
zuletzt geändert durch Beschluss vom 06.04.2001
a)
21.11.2006
Erdmann
b)
Tag der ersten Eintragung:
16.08.1990

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Bad Liebenwerda, VR 194
getreten.
2b)
Nicht mehr 1. Vorsitzender:
1. Kutscher, Harald

Vorsitzender:
3.
Theile, Lutz, *XX.XX.XXXX, Kremitzaue OT Malitschkendorf
a)
07.10.2013
Lenk
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem Stellvertreter des Vorsitzenden.
Sie sind einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er
für Rechtsgeschäfte in einer Höhe von mehr als 1.500,00
EUR und bei Abschluss sämtlicher Grundstücksgeschäfte
verpflichtet ist, die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2022 hat
die Änderung der Satzung in § 6 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 16 (Gesamtvorstand), § 17 (Aufgaben des Gesamtvorstandes), § 18 (Vorstand gemäß
§ 26 BGB), § 22 (Kassenprüfung), § 24 (Inkrafttreten) beschlossen.
a)
20.02.2023
Lenk

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.