Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist im Außenverhältnis bei folgenden Rechtsgeschäften beschränkt und bedarf der Einwilligung des Präsidiums: a) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken; b) Aufnahme von Darlehen ab einem Betrag von 40.000,00 EUR. Werden mehrere Darlehen für denselben Zweck aufgenommen, ist die Summe dieser Darlehen maßgeblich. c) Übernahme von Bürgschaften, Patronats- und Garantieerklärungen; d) Verträge mit Verbänden und anderen Vereinen sowie Rechtsgeschäfte, deren Gegenwert 40.000,00 EUR überschreitet sowie Einstellung von Arbeitnehmern mit einem jährlichen Bruttogehalt von mehr als 40.000,00 EUR brutto. e) Bei Investitionen über 100.000,00 EUR bedarf es neben der Einwilligung des Präsidiums der zusätzlichen Beschlussfassung des Hauptausschusses.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Bock
Erftstadt
Vorstand
Kristin Erven
Langenfeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.01.1957 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.05.2001 geändert.
Die Satzung wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom25.05.2003, geändert in den Paragraphen 2 ( Aufgabe, Zweck, Verwendung der Mittel ), 6 ( Mitgliedbeiträge, Umlagen, Aufnahmegebühr, Ausnahmen ) , 7 ( Organe des Vereins ) , 9 Vorstand und erweiterter Vorstand ) , 10 (Hauptausschuss ) und 12 ( Ältestenrat )
Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.06.2013 ist die Satzung geändert in § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Rechte und Pflichten) und § 6 (Mitgliedsbeiträge, Umlagen, Aufnahmegebühr, Ausnahmen).
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.06.2015 ist die Satzung geändert in § 2 (Aufgabe, Zweck, Verwendung der Mittel), § 8 (Mitgliederversammlung) und § 9 (Präsidium).
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.06.2016 ist die Satzung geändert in § 20 (Auflösung des Vereins).
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.06.2018 ist die Satzung neu gefasst.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.08.2022 ist die Satzung geändert in der Präambel und den §§ 5 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Arten der Mitgliedschaft), 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), 8 (Ausschluss aus dem Verein), 9 (Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug),12 (Die Mitgliederversammlung),13 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung),14 (Präsidium),15 (Vorstand),16 (Hauptausschuss),18 (Abteilungen/Fachbereiche), 20 (Vergütung der Tätigkeit der Organmitglieder, Aufwendungsersatz, bezahlte Mitarbeit), 21 (Kaasenprüfer), 22 (Vereinsordnungen), 24 (Datenschutz im Verein), 25 (Vereinsbeschlüsse), 26 (Auflösung) und 27 (Gültigkeit dieser Satzung).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.01.1934 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.08.2003.
Satzung Blatt 119-121, 180-186, IX, XIII Beschluss Blatt 152, 199-202, III, IV, V, VI, VII, VIII, X, XI, XII
Umgeschrieben von VR 113 AG Opladen
Satzung Blatt XV
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.10.2009 geändert durch Artikel 2 der VO zur Änderung der VO über die elektr. Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen.Bisher Amtsgericht Langenfeld (Rhld.), nunmehr Amtsgericht Düsseldorf
Eintragung lfd. Nr. 6, Spalte 3 b) teilweise gelöscht und aufgrund berichtigter Anmeldung neu eingetragen.
Satzung Blatt XVI der Akten
Satzung Blatt XVII der Akten
Satzung Blatt XVIII der Akten
Satzung Blatt I der Akten
Satzung Blatt II der Akten
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 10.10.2004 und 23.07.2004 hat der Verein als übernehmender Rechtsträger gem. Spaltungsvertrag vom 22.07.2004 gem. § 123 II Nr. 1 UmwG Vermögensteile des Gemeinschaftssportverein 1897 Langenfeld-Wiescheid eV, Langenfeld (VR 262, AG-Langenfeld) als übertragender Rechtsträger übernommen. Diese Eintragung wird erst mit der Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.