Handelsregister · VR 2470

Chronologischer Auszug

Sportgemeinschaft Kroppen e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportgemeinschaft Kroppen e.V.

b)
Kroppen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Stellvertreter des
2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Die übrigen vertreten zu zweit, darunter immer der Schatzmeister.

b)
1. Vorsitzender:

1.
Heinrich, Klaus-Ulrich, *XX.XX.XXXX, Kroppen

2. Vorsitzender:

2.
Schwibus, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Kroppen

Stellvertreter des 2. Vorsitzenden:

3.
Weidelt, Cornell, *XX.XX.XXXX, Kroppen

Schatzmeister:
4.
Theurich, Lutz, *XX.XX.XXXX, Kroppen
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 25.05.1990
zuletzt geändert durch Beschluss vom 08.07.2000
a)
09.11.2006
Hildebrandt
b)
Tag der ersten Eintragung:
14.08.1990

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Senftenberg, VR 59 getreten.
2b)
Nicht mehr 1. Vorsitzender:
1. Heinrich, Klaus-Ulrich

Nicht mehr 2. Vorsitzender:
2. Schwibus, Jürgen

Nicht mehr Stellvertreter des 2. Vorsitzenden:
3. Weidelt, Cornell

Stellvertreter des 2. Vorsitzenden:
5.
Benischek, Haiko, *XX.XX.XXXX, Kroppen

2. Vorsitzender:
6.
Schumann, Frank, *XX.XX.XXXX, Kroppen

1. Vorsitzender:
7.
Theurich, Lars, *XX.XX.XXXX, Kroppen
a)
06.07.2009
Theinert
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Stellvertreter des
2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Technischen
Leiter, dem Stellvertreter des Technischen Leiters, dem
Leiter Öffentlichkeitsarbeit, dem Stellvertreter des Leiters
Öffentlichkeitsarbeit.
Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten zu zweit, darunter immer der Schatzmeister.

b)
Technischer Leiter:

8.
Haufe, Michael, *XX.XX.XXXX, Kroppen

Stellvertreter des Technischen Leiters :

9.
Hesse, Alexander, *XX.XX.XXXX, Kroppen

Stellvertreter Öffentlichkeitsarbeit :

10.
Kitta, Tony, *XX.XX.XXXX, Kroppen
Leiter Öffentlichkeitsarbeit :

11.
Nicklisch, Marcel, *XX.XX.XXXX, Kroppen

Die Eintragung zu Nr. 7 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
1. Vorsitzender:

Theurich, Lars, *XX.XX.XXXX, Ortrand
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2013
hat die Änderung der Satzung in § 6 (Rechte und
Pflichten der Mitglieder), § 8 (Organe der Gemeinschaft) und § 11 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
a)
17.10.2014
Lenk
b)
Satzung Bl. 51 -
56 SB
4b)
Nicht mehr 2. Vorsitzender:
6. Schumann, Frank

Nicht mehr Technischer Leiter:
8. Haufe, Michael

Stellvertreter des Technischen Leiters:
12.
Morgenstern, Volkmar, *XX.XX.XXXX, Kroppen

2. Vorsitzender:
13.
Schwibus, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Kroppen

Änderung zu Nr. 9:
Technischen Leiter:
Hesse, Alexander, *XX.XX.XXXX, Kroppen
a)
01.06.2018
Lenk

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.