Handelsregister · VR 40440

Chronologischer Auszug

Sportgemeinschaft Finanzamt Rosenheim e.V. · Amtsgericht Traunstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportgemeinschaft Finanzamt Rosenheim e.V.

b)
Rosenheim
a)
Der erste Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.
Der zweite und dritte Vorsitzende vertreten gemeinsam.
Der Vorstand führt die einfachen Geschäfte der
laufenden Verwaltung. Er darf im übrigen Geschäfte bis
zum Betrage von 1.000,-- M im Einzelfall, ausgenommen
Grundstücksgeschäfte jeglichere Art einschließlich der
Aufnahme von Beslatungen, ausführen. Im übrigen
bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des
Vereinsausschusses oder, wenn dieser eine
Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der
Mitgliederversammlung.
Eine Vorstandssitzung kann von jedem
Vorstandsmitglied einberufen werden. Einer vorherigen
Mitteilung des Beschlußgegenstandes bedarf es nicht.

b)
Erster Vorsitzender:
Linke, Alfred, Finanzbeamter, Stephanskirchen
Zweiter Vorsitzender:
Tropschug, Günther, Finanzbeamter, Kolbermoor
Dritte Vors. u. Schatzmeisterin:
Killinger, Karola, Beamtin, Rosenheim
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 22.04.1977 zuletzt geändert am 29.11.1979
a)
04.06.2002
Stellmach

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.06.1977.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 6.
2a)
01.01.2006
System

b)
Zuständigkeit geändert zum
1.1.2006 vom Amtsgericht
Rosenheim zum Amtsgericht
Traunstein.
3a)
Der erste Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.
Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten jeweils mit
einem weiterem stellvertretenden Vorsitzenden .
Der Vorstand führt die einfachen Geschäfte der
laufenden Verwaltung. Er darf im übrigen Geschäfte bis
zum Betrage von 511,29 Euro im Einzelfall,
ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglichere Art
einschließlich der Aufnahme von Beslatungen,
ausführen. Im übrigen bedarf der Vorstand der
vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses oder,
wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen
Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Eine Vorstandssitzung kann von jedem
Vorstandsmitglied einberufen werden. Einer vorherigen
Mitteilung des Beschlußgegenstandes bedarf es nicht.

b)
Ausgeschieden:
Erster Vorsitzender:
Linke, Alfred, Finanzbeamter, Stephanskirchen
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzender:
Tropschug, Günther, Finanzbeamter, Kolbermoor

Gewählt:
1. Vorsitzender:
Gegenfurtner, Thomas, Söchtenau, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Stellvertretender Vorsitzender:
Hofmann, Peter, Prutting, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Stellvertretender Vorsitzender:
Thusbaß, Walter, Rosenheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2007 mit Nachtrag vom vom 24.03.2010 hat die
Änderung der §§ 5 (Vorstandschaft) und 12 (Entschädigungen) der Satzung
beschlossen.
a)
23.01.2012
Zankl

b)
SBBl. 6, HBBl. 51
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2014 mit Nachtrag vom 26.04.2016 hat die
Änderung der §§ 8 (Mitgliederversamlung ) und 15 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
a)
23.08.2016
Zankl

b)
SBBl. 7 u. 8, HBBl. 58
5b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Gegenfurtner, Thomas, Söchtenau, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
1. Stellvertretender Vorsitzender:
Hofmann, Peter, Prutting, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Dritte Vors. u. Schatzmeisterin:
Killinger, Karola, Rosenheim, *XX.XX.XXXX
Funktion geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Thusbaß, Walter, Rosenheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Stellvertretende Vorsitzende:
Hoffmann, Katharina, Rosenheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Stellvertretender Vorsitzender:
Zaißerer, Christian, Brannenburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
3. Stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister:
Schmidt, Florian, Rosenheim, *XX.XX.XXXX
a)
12.10.2022
Härschel

b)
SBBl. 9, HBBl. 61

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.