Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit aller Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit muss der erweiterte Vorstand hinzugezogen werden.
Satzung Blatt 187 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 21.01.1957 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.10.2006.
Fall 3
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Satzung
Satzung vom 20.09.1956 zuletzt geändert am 25.03.2002
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