Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der dritte Vorsitzende, der Hauptkassier und der Schriftführer. Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der dritte Vorsitzende haben Alleinvertretungsbefugnis, der Hauptkassier und der Schriftführer vertreten den Verein zusammen mit dem 1., 2. oder dritten Vorsitzenden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Fleckner
Wiesenbach
Vorstand
Michael Kraeft
Wiesenbach
Vorstand
Olaf Schulze
Wiesenbach
Vorstand
Heinrich-Ludwig Nöllenburg
Wiesenbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.01.2014.
Tag der ersten Eintragung: 23.06.1925
Satzung: Band II AG Heidelberg Bl. 849-863
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 28-30
Satzung
Satzung vom 10.11.1947 neu angenommen, in der Neufassung vom 18.01.1976 mit Änderung vom 06.01.1978, 26.01.1985, 28.01.1984, 24.01.1987, 23.01.1988, 25.02.1989, 28.03.1992, 17.03.2001, 02.03.2002 und 13.03.2010.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Entstehung der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.