Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.01.1971 zuletzt geändert am 22.02.2002
Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2003 hat die Änderung der §§ 14 Abs. 3, 15 Abs. 1 und 20 Abs. 5 der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2006 hat die Änderung der Satzung in § 22 (Ehrungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 20 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2015 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.01.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 180 - 190
Beschluss Blatt 201 - 210 d.A.
Beschluss Blatt 3 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 3 ff. Sonderband
Satzung Blatt 15-19 Sonderband
Anmeldung Blatt 21 ff. Sonderband II
Anmeldung Blatt 31 ff. Sonderband II
Satzung Blatt 37 - 40 Sonderband II
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem 1. Kassierer und dem 2. Kassierer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter mindestens der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.
Anmeldung Blatt 41 ff. Sonderband II
Satzung Blatt 54 ff. Sonderband II
Anmeldung Blatt 60 ff. Sonderband II
Fall 12
Anmeldung Blatt 69 ff. Sonderband II
Anmeldung Blatt 120 ff. Sonderband II
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.02.2019 mit dem Sportverein Rückenschule Wettenberg e.V. mit dem Sitz in Wettenberg (Amtsgericht Gießen VR 2332) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.