Handelsregister · VR 60181

Chronologischer Auszug

SportFreunde Föching e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportfreunde Föching e.V.

b)
Föching
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der Vorstand bedarf für Willenserklärungen, die den
Verein mit einem Betrag ab 1.500,-- DM belasten, der
Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
Vorstand:
Haunschild, Robert, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Zimmermann, Raymond, Bauingenieur, Holzkirchen-
Föching
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 24.06.1967 zuletzt geändert am 17.01.2003
a)
30.11.2005
Wintzen

b)
Tag der ersten Eintragung:
23.05.1969.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Haunschild, Robert, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Argyo, Wilhelm, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX
Personendaten von Amts wegen berichtigt:
Vorstand:
Zimmermann, Raymond, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX
a)
18.01.2006
Dvorak
3b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Argyo, Wilhelm, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Zimmermann, Raymond, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Stein, Klaus, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Krempl, Bernhard, Miesbach, *XX.XX.XXXX
a)
09.07.2009
Fuchs
4a)
SportFreunde Föching e.V.
b)
Holzkirchen - Föching
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass zu Willenserklärungen, die den Verein
in Höhe von 0,00 EUR bis 2.500,00 EUR belasten, die
Zustimmung des 1. Vorstandes, von 2.500,00 EUR bis
10.000,00 EUR die Zustimmung der Vorstandschaft und
über 10.000,00 EUR die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Eine Kreditaufnahme bedarf grundsätzlich der
Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Für Erwerb, Belastung und Veräußerung von
unbeweglichem Vermögen ist eine Zustimmung mit 2/3
Mehrheit der Mitgliederversammlung notwendig.

b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Krempl, Bernhard, Miesbach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.04.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Schreibweise des Vereinsnamens und des Sitzes wurde geändert.
a)
30.05.2016
Fuchs
b)
Satzung Bl. 26 SB
5b)
Gewählt:
Vorstand:
Hahn, Michael, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX
a)
25.11.2019
Brunner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.